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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für fotografische Leistungen<br/ >durch Felix Steck Photographer (nachfolgend dem „Fotograf“)
I. GELTUNG
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. AUFTRAGSPRODUKTIONEN
1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (ANALOG UND DIGITAL)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. NUTZUNGSRECHTE
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial
ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung
oder Umgestaltung des Bildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
8. Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.
V. HAFTUNG
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend
unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die
Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung
ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. HONORARE
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
7. Aufallhonorare werden fällig, wenn kundenseitig verbindlich vereinbarte Fototermine abgesagt werden. Dies in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars bis einschließlich 72 Stunden oder weniger vor dem vereinbarten Termin und in Höhe von 75% des vereinbarten Honorars bis einschließlich 48 Stunden oder weniger vor dem vereinbarten Termin und in Höhe von 100% bei Absagen bis einschließlich 24 Stunden oder weniger vor dem vereinbarten Termin.

VII. RÜCKGABE DES BILDMATERIALS
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VIII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. ALLGEMEINES
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

Erweiterte Allgemeine Geschäftsbedingungen für fotografische Produkte die zur Nutzung im Internet dienen und für Google-Produkte im Speziellen

1. Hintergrund: Diese Geschätsbedingungen werden zwischen dem Fotografen als Anbieter der fotografischen Dienstleistungen (dem „Anbieter“) und dem Unternehmen geschlossen, dessen Räumlichkeiten und Unternehmensgelände für die Darstellung im Internet im allgemeinen (auch in Form von html-Links/ iFrame-Einbindungen, etc.) und bei Google oder eines von Google angebotenen Produkts (z.B. unter anderen streetview oder das Google My Business Profil) fotografiert werden (dem „Unternehmen“).

2. Google Programme/Produkte: Der Anbieter handelt als selbständiger Unternehmer und weder der Anbieter noch seine Mitarbeiter handeln als Mitarbeiter oder Vertreter von Google. Der Anbieter ist jedoch gemäß den gegenüber Google für das jeweilige Google Programm oder Google Produkt (z.B. streetview, ..) zu erfüllenden Richtlinien berechtigt, für lokale Unternehmen, die solche Google Produkte nutzen möchten, fotografische Dienstleistungen zu erbringen.

3. Entrichtung von Servicegebühren: Der Anbieter und das Unternehmen vereinbaren für alle Dienstleistungen, welche der Anbieter für das Unternehmen im Rahmen der Google Programme und Produkte und für andere Leistungen im Online-Bereich/ im Internet erbringt, einen zu zahlenden Betrag („Servicegebühr“). Das Unternehmen schuldet die Servicegebühr, unmittelbar nachdem der Anbieter die Fotos aufgenommen hat.

4. Dienstleistungen und Eigentum an den Fotos: Als Gegenleistung für die Servicegebühr übernimmt der Anbieter folgende Verpflichtungen:

(a) Der Anbieter nimmt Fotos in den Bereichen des Unternehmens/ des Standortes auf, die das Unternehmen freigegeben hat.
(b) Der Anbieter bemüht sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang, die technischen Spezifikationen welche für das jeweilige Google Produkt/Programm gültig sind oder zum Zeitpunkt der Aufnahmen waren, einzuhalten.
(c) Der Anbieter überträgt hiermit nicht exklusive Eigentumsrechte an den im Rahmen des jeweiligen Auftrags für das Unternehmen entstandenen Fotos an das Unternehmen. Das Urheberrecht bleibt hiervon unberührt.
(d) Der Anbieter lädt die Fotos zur Verarbeitung und Verwendung gemäß unten stehendem Abschnitt 5 an entsprechender Stelle bei Google oder an anderer Stelle (bei Nicht-Google-Produkten) hoch.

Der Anbieter übernimmt die folgenden Verpflichtungen ausdrücklich nicht:

(e) Der Anbieter ist nicht zur Einholung von Verzichtserklärungen im Hinblick auf Urheberpersönlichkeitsrechte, die Mitarbeiter des Unternehmens oder sonstige Personen innehaben verpflichtet, vielmehr obliegt die Beibringung dieser Erklärungen ausschließlich dem Unternehmen.
(f) Es obliegt überdies ausschließlich dem Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass keine Verletzungen des Rechts am eigenen Bild von Personen entstehen können. Deshalb sollen während des Fotografierens alle anwesenden Personen, gleich ob Mitarbeiter des Unternehmens oder andere Personen, von einem durch das Unternehmen beauftragten Mitarbeiter des Unternehmens darauf hingewiesen werden, dass Fotoaufnahmen entstehen und aufgefordert werden, das Fotomotiv zu verlassen. Sollten Personen auf den vom Anbieter gefertigten Fotografien ihr Recht am eigenen Bild – gleich in welcher Form – geltend machen, obliegt es ausschließlich dem Unternehmen als Auftraggeber des Anbieters hieraus entstandene Ansprüche dieser Personen zu befriedigen.

5. Bedingungen in Bezug auf das Hochladen, Bearbeiten und Verwenden von Fotos:

(a) Nutzungsbedingungen von Google: Das Unternehmen erklärt sich damit eiverstanden, dass das Hochladen, die Bearbeitung und die Verwendung der Fotos den Bestimmungen der standardmäßigen Online-Nutzungsbedingungen von Google für derartige Fotos unterliegen. Diese sind unter: http://www.google.com/intl/de/policies/terms oder sind unter einer anderen URL aufgeführt oder beinhalten zusätzliche Bedingungen, wie sie jeweils von Google festgelegt werden können (zusammen: „Nutzungsbedingungen von Google“).
(b) Berechtigung zum Upload von Fotos auf Google zur Verwendung durch Google: Das beauftragende Unternehmen erteilt dem Anbieter die Berechtigung, die Fotos im Namen des Unternehmens auf Google hochzuladen, und lizensiert die Fotos zur Verwendung durch Google gemäß den Nutzungsbedingungen von Google.

6. Lizenz für den Anbieter: Das Unternehmen gewährt dem Anbieter ausdrücklich eine Lizenz, wonach er Bilder, die gemäß dieser Vereinbarung erstellt wurden, als „Beispiele“ oder „Portfolio-Exemplare“ vollumfänglich – gleich wann und wo – verwenden kann. Weitergehende Verwendungen des gefertigten Bildmaterials sollen dem Anbieter – tunlichst in Absprache – ermöglicht werden. Der Anbieter darf das gefertigte Bildmaterial archivieren und vollumfänglich nutzen, auch um für seine professionellen Dienste zu werben, bzw. diese zu vermarkten.

7. Uhrzeit und Datum der Dienstleistungen: Nach der Auftragserteilung durch das Unternehmen reserviert der Anbieter die vereinbarte Uhrzeit und das vereinbarte Datum zur Erbringung der fotografischen Dienstleistungen. Kundenseitig abgesagte (Foto-)termine unterliegen der oben genannten Regelung (siehe: Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für fotografische Leistungen durch Felix Steck Photographer, Absatz Honorare, Punkt 7). Sämtliche Servicegebühren sind mit Ausnahme der Bestimmungen im unten stehenden Abschnitt 8 nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Anbieter stimmt nach eigenem Ermessen einer erneuten Erbringung der Dienstleistung zu.

8. Erstattungen: Werden die Fotos von Google abgelehnt, da sie nicht den technischen Spezifikationen des jeweilig betroffenen Google Produkts entsprechen, erhält der Anbieter die Möglichkeit dieses Problem durch eine wiederholte Fotoaufnahme vom Unternehmen zu einem mit dem Unternehmen gemeinsam vereinbarten Termin zu beheben. Sollten die Fotos auch dann noch von Google abgelehnt werden, werden dem Unternehmen die vollständigen, im Voraus entrichteten Servicegebühren erstattet, wobei der Anbieter keine weitere Haftung aus dieser Vereinbarung übernimmt. Insbesondere kann das Unternehmen weder gegenüber Google noch gegenüber dem Anbieter Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, geltend machen.

9. Vertraulichkeit: Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um vertrauliche Informationen. Das Unternehmen darf diese Vereinbarung nicht gegenüber Dritten offenlegen oder Dritten zur Verfügung stellen, es sei denn, (a) dies wurde vom Anbieter ausdrücklich schriftlich genehmigt, oder (b) wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht und das Unternehmen den Anbieter rechtzeitig hierüber in Kenntnis setzt.

10. Keine Gewähreistungen: IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ÜBERNIMMT DER ANBIETER KEINE VERANTWORTUNG UND LEHNT IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN ODER DIE FOTOS AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DER ANBIETER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE FOTOS TATSÄCHLICH VON GOOGLE ODER AN ANDERER STELLE IM WORLDWIDE WEB ANGEZEIGT WERDEN.

11. Haftungsbeschränkung:

(A) MIT AUSNAHME VON VERSTÖSSEN GEGEN DIE GEHEIMHALTUNGSPFLICHT (I)
HAFTET KEINE DER PARTEIEN UNTER IRGENWELCHEN UMSTÄNDEN ODER AUS IRGENDEINEM RECHTSGRUND FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER FÜR UNMITTELBARE SCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, SPEZIELLE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN UND (II) DER GESAMTHAFTUNGSBETRAG FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, DARF DIE SERVICEGEBÜHR FÜR DIE DIENSTLEISTUNG NICHT ÜBERSCHREITEN.

(B) DIE VERWENDUNG DER FOTOS DURCH GOOGLE UNTERLIEGT AUSSCHLIESSLICH DEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN VON GOOGLE GEMÄSS OBENSTEHENDEM ABSCHNITT 5. GOOGLE HAFTET IN KEINEM FALL UND AUS KEINEM RECHTSGRUND GEGENÜBER DEM UNTERNEHMEN ODER ANBIETER FÜR UNMITTELBARE SCHÄDEN, MITTELBARE SCHÄDEN, SPEZIELLE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN.

12. Änderungen: Jede Änderung dieser vereinbarten Geschäftsbedingungen muss in einer neuen schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, die sowohl vom Anbieter als auch vom Unternehmen unterzeichnet sein muss.

13. Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung stellt die gesamte rechtliche Übereinkunft zwischen den Parteien im Hinblick auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle zuvor oder gleichzeitig getroffenen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand.

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